Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007 (BGBl 2007 I S. 1912) wurde die bisherige (bilanzielle) Ansparabschreibung durch einen außerbilanziellen Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 17.8.2007 enden (§ 52 Abs. 23 Satz 1 EStG). Einzelheiten zur Neugestaltung des § 7g EStG sind bereits im Rahmen einer ersten Informationsveranstaltung zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vorgestellt worden.