OFD Münster - Verfügung vom 07.04.1999
G 1421

OFD Münster - Verfügung vom 07.04.1999 (G 1421) - DRsp Nr. 2008/85954

OFD Münster, Verfügung vom 07.04.1999 - Aktenzeichen G 1421

DRsp Nr. 2008/85954

§ 7 GewStG Gewerbesteuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an einer Personengesellschaft durch eine Kapitalgesellschaft

In der Bezugsverfügung erfolgen im dritten Absatz für VZ ab 1997 Anmerkungen zur Steuerpflicht von Gewinnen aus Veräußerungen einbringungsgeborener Anteile gem. § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG. Diese Regelung ist unzutreffend und wird hiermit aufgehoben.