Die SPD teilte dem Finanzministerium NRW mit, dass ein Karton Zuwendungsbestätigungen mit den Serien-Nummern M 125.001 bis M 126.000 auf dem Postweg verloren gegangen ist. Es handelt sich bei den Zuwendungsbestätigungen um maschinell erstellte Spendenbestätigungen gem. R 111 Abs. 5 EStR ohne Jahresangabe. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Zuwendungsbestätigungen missbräuchlich auch für bereits abgelaufene Veranlagungszeiträume verwendet werden. Die OFD bittet im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen auf die verwendete Seriennummer der Zuwendungsbestätigung zu achten.
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