Im BStBl 2001 I S. 801 ist die Absprache zwischen den Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 18.10.2001 über den zwischenstaatlichen Auskunftsaustausch auf steuerlichem Gebiet veröffentlicht worden. Gegenstand dieser Vereinbarung ist vor allem der sogenannte automatische und spontane Auskunftsaustausch. Die OFD bittet in geeigneten Fällen von den Möglichkeiten des zwischenstaatlichen Auskunftsverkehrs rege Gebrauch zu machen.
Hinsichtlich des zu beachtenden Dienstweges haben sich durch die vorgenannte Absprache vom 18.10.2001 keine Änderungen ergeben. Insoweit wird auf OFD Münster vom 26.09.2001 -
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