OFD Münster - Verfügung vom 08.01.2002
S 2860 - 2 - St 13 - 31

OFD Münster - Verfügung vom 08.01.2002 (S 2860 - 2 - St 13 - 31) - DRsp Nr. 2008/87810

OFD Münster, Verfügung vom 08.01.2002 - Aktenzeichen S 2860 - 2 - St 13 - 31

DRsp Nr. 2008/87810

Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren, ; Differenzen zwischen dem Eigenkapital laut Steuerbilanz und dem verwendbaren Eigenkapital (vEK) laut Gliederungsrechnung

Gemäß § 36 Abs. 1 KStG n. F. sind auf den 31.12.2000 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr auf den Schluss des letzten vor dem 01.01.2002 endenden Wirtschaftsjahr die Endbestände des verwendbaren Eigenkapitals - wie bisher - gemäß § 47 KStG a. F. gesondert festzustellen.

Zum selben Stichtag ist ausgehend von diesen Teilbeträgen das sog. modifizierte vEK zu ermitteln und gesondert festzustellen. Diese Feststellung wird erst im Rahmen der Veranlagungsarbeiten 2001 durchgeführt.