OFD Münster - Verfügung vom 08.04.2002
S 1301 - St 13 - 34

OFD Münster - Verfügung vom 08.04.2002 (S 1301 - St 13 - 34) - DRsp Nr. 2008/87825

OFD Münster, Verfügung vom 08.04.2002 - Aktenzeichen S 1301 - St 13 - 34

DRsp Nr. 2008/87825

DBA-Frankreich; Avoir-fiscal ab VZ 2001

Mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) und der Steuerfreiheit für Dividendenerträge nach § 8b Abs. 1 KStG hat sich die Frage gestellt, wie in diesen Fällen die Steuergutschrift „avoir fiscal” zu beurteilen ist. Für diese Fälle hat es eine gemeinsame Erklärung beider DBA-Vertragsstaaten und ein Zusatzprotokoll gegeben.

Halbeinkünfteverfahren

Für Dividendenerträge, die von ausländischen Kapitalgesellschaften bezogen werden, gilt das Halbeinkünfteverfahren bereits ab dem 01.01.2001.

Am 20.12.2001 wurde ein Zusatzabkommen zum DBA-Frankreich unterzeichnet, dass die Abschaffung der Steuergutschrift „avoir fiscal” für natürliche Personen ab dem 01.01.2002 vorsieht. Für Ausschüttungen im Jahr 2001 würde dies bedeuten, dass bei hälftiger Berücksichtigung der französischen Dividenden der volle Betrag der Steuergutschrift angerechnet werden könnte. Zur Zeit werden Gespräche mit der französischen Steuerverwaltung geführt, die diese Problematik beinhalten. Solange diese Gespräche nicht zum Abschluss gebracht werden, können Steuergutschriften bei der Veranlagung 2001 nicht berücksichtigt werden.