Durch des Gesetzes zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes vom 08.05.2008 wurden mit Wirkung zum 01.04.2008 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (Artikel
§ 1 (1) Nr. 20 Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung lautet nunmehr: „das Finanzamt Oranienburg für in der Republik Polen ansässige Unternehmer mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens A bis M; das Finanzamt Cottbus für in der Republik Polen ansässige Unternehmer mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder des Firmennamens N bis Z,”
Die
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