OFD Münster - Verfügung vom 08.07.2009
Kurzinfo Est 20/2008

OFD Münster - Verfügung vom 08.07.2009 (Kurzinfo Est 20/2008) - DRsp Nr. 2009/80451

OFD Münster, Verfügung vom 08.07.2009 - Aktenzeichen Kurzinfo Est 20/2008

DRsp Nr. 2009/80451

Steuerliche Behandlung des Elterngeldes; akt. Kurzinfo ESt 20/2008 11.11.2008 Kurzinfo ESt 20/2008 8.5.2008

Das Bundeselterngeldgesetz war zum 1.1.2007 in Kraft getreten und an die Stelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes getreten. Es gilt für alle ab dem 1.1.2007 geborenen Kinder. Das einem betreuenden Elternteil zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens gezahlte Elterngeld beträgt 67 % seines vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 €. Der Mindestbetrag, der auch an vor der Geburt nicht erwerbstätige Elternteile gezahlt wird, beträgt 300 € monatlich. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Mindestbetrag um jeweils 300 für das zweite und jedes weitere Kind. Solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter 6 Jahren mit im Haushalt leben, erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mindestens jedoch 75 €. Die Eltern haben insgesamt Anspruch auf bis zu 14 Monatsbeträge. Auf Antrag werden die einer Person monatlich zustehenden Beträge halbiert und über den doppelten Zeitraum ausgezahlt.