OFD Münster - Verfügung vom 09.07.2009
S 2121 - 38 - St 22 - 33

OFD Münster - Verfügung vom 09.07.2009 (S 2121 - 38 - St 22 - 33) - DRsp Nr. 2009/80464

OFD Münster, Verfügung vom 09.07.2009 - Aktenzeichen S 2121 - 38 - St 22 - 33

DRsp Nr. 2009/80464

Steuerbefreiung für das an Gastfamilien behinderter Menschen gezahlte Betreuungsentgelt; § 3 Nr. 10 i. d. F. des JStG 2009; Billigkeitsregelung zur Gewährung der o. g. Steuerbefreiung EStG-Kartei NW § 3 Fach 9 Nr. 801

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008 wurde in § 3 Nr. 10 EStG eine neue Steuerbefreiungsvorschrift für das im Rahmen des betreuten Wohnens behinderter Menschen an die Gastfamilien gezahlte Betreuungsentgelt geschaffen. Die grundsätzlich dem § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnenden Einnahmen, die die Gastfamilie für die Aufnahme eines behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen erhält, sind nun bis zur Höhe der Leistungen nach SGB XII steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob die Geldleistungen vom Sozialleistungsträger oder -im Rahmen eines persönlichen Budgets- vom behinderten Menschen selbst gezahlt werden.