OFD Münster - Verfügung vom 09.08.1999
S 7300

OFD Münster - Verfügung vom 09.08.1999 (S 7300) - DRsp Nr. 2008/92123

OFD Münster, Verfügung vom 09.08.1999 - Aktenzeichen S 7300

DRsp Nr. 2008/92123

§ 15 UStG Behandlung von Grundstücksgemeinschaften

Die nachstehenden Beispielsfälle zur Behandlung des Vorsteuerabzuges bei Grundstücksgemeinschaften übersendet die OFD zur Arbeitserleichterung.

Hinweis: Das zu diesem Thema ergangene BFH-Urt. v. 1.10.1998, V R 31/98, ist über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden (vgl. auch Informationen für USt-Hauptsachgebietsleiter/-innen Nr. 28/99 v. 7.6.1999).

Sachverhalt: Die natürlichen Personen A und B erwerben mit notariellem Kaufvertrag ein unbebautes Grundstück „zu je ½”. Anschließend beauftragen A und B gemeinschaftlich ein Bauunternehmen mit der Errichtung eines Gebäudes.

Anfallende Kosten des Erwerbs und der Bebauung des Grundstücks sowie laufende Aufwendungen werden von A und B jeweils zur Hälfte getragen. A und B begehren den Vorsteuerabzug aus den bezogenen Leistungen.

Die ustl. Behandlung der bei Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen zu bestimmten Anteilen entstehenden Bruchteilsgemeinschaften nach § 741 BGB (Grundstücksgemeinschaften) unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der ustl. Behandlung Unternehmer anderer Rechtsformen, da das Umsatzsteuerrecht regelmäßig nicht von der Rechtsform einer Person abhängig ist.