OFD Münster - Verfügung vom 12.02.2008
S 7100 - 38 - St 44-32

OFD Münster - Verfügung vom 12.02.2008 (S 7100 - 38 - St 44-32) - DRsp Nr. 2008/92344

OFD Münster, Verfügung vom 12.02.2008 - Aktenzeichen S 7100 - 38 - St 44-32

DRsp Nr. 2008/92344

Umsatzsteuerliche Behandlung von Förderdarlehen der Filmstiftung NRW

Die Filmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH, Düsseldorf, (Filmstiftung) ist auf Landesebene als Fördereinrichtung für den Film- und Fernsehbereich zuständig. Gesellschafter der Filmstiftung sind neben dem Land NRW und der Landesanstalt für Medien, auch die Sender WDR, ZDF und RTL.

Die Voraussetzungen und Bedingungen einer Förderung durch die Filmstiftung ergeben sich aus den Förderrichtlinien. Ziel der Förderung ist u.a. Unterstützung und Weiterentwicklung der nordrhein-westfälischen Filmkulturwirtschaft. Gefördert werden z.B. die Vorbereitung und Herstellung von Kinofilmen und Fernsehprojekten. Dies erfolgt in Form von bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehen an den Filmproduzenten. Die Entscheidung erfolgt durch den Filmförderausschuss der Filmstiftung, unabhängig davon, ob sich die Sender mit eigenen Etatmitteln beteiligen. Die Rückzahlung des Darlehens ist an die Bedingung geknüpft, dass die Produktion Verwertungserlöse erbringt.