OFD Münster - Verfügung vom 14.12.2012
akt. Kurzinfo Verfahrensrecht 4/2011

OFD Münster - Verfügung vom 14.12.2012 (akt. Kurzinfo Verfahrensrecht 4/2011) - DRsp Nr. 2013/80147

OFD Münster, Verfügung vom 14.12.2012 - Aktenzeichen akt. Kurzinfo Verfahrensrecht 4/2011

DRsp Nr. 2013/80147

Verfassungsmäßigkeit des Abzugs der zumutbaren Eigenbelastung bei Krankheitskosten

Es gehen vermehrt Einsprüche mit der Begründung ein, der Abzug einer zumutbaren Belastung bei Krankheitskosten sei verfassungswidrig. Diese müssten vielmehr als zwangsläufige Aufwendungen in tatsächlich entstandener Höhe ohne Minderung um die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG abziehbar sein.

Die Einspruchsverfahren, die sich zur Begründung auf das beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängige Verfahren Az. 4 K 1970/10 bezogen, konnten zunächst aus Zweckmäßigkeitsgründen gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 06.09.2012 (Az. 4 K 1970/10) entschieden, dass der Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung im Rahmen der Berechnung der außergewöhnlichen Belastung verfassungsgemäß ist. Revision wurde nicht zugelassen, jedoch ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH unter Az. VI B 150/12 anhängig.

Auch das FG Hamburg kam im Urteil 14.06.2012 - 1 K 28/12 zu dem Ergebnis, dass die zumutbare Eigenbelastung verfassungsgemäß ist. Gegen dieses Urteil wurde ebenfalls Nichtzulassungsbeschwerde (Az. beim BFH VI B 116/12) erhoben.