OFD Münster - Verfügung vom 15.08.2002
S 2729

OFD Münster - Verfügung vom 15.08.2002 (S 2729) - DRsp Nr. 2008/86369

OFD Münster, Verfügung vom 15.08.2002 - Aktenzeichen S 2729

DRsp Nr. 2008/86369

§ 5 KStG Gemeinnützigkeit der Zeugen Jehovas (§ 52 AO)

In der Vfg. v. 1.2.2001 hatte die OFD empfohlen vor endgültigen Entscheidungen über die Gemeinnützigkeit der Vereine der Zeugen Jehovas das Ergebnis der erneuten Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht abzuwarten und alle neuen Bescheide an die Vereine unter Hinweis auf dieses Verfahren weiter vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erteilen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rahmen der Prüfung, ob die mit Urt. v. 19.12.2000 - Az. 2 BvR 1500/97 - durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sind, weiteren Aufklärungsbedarf gesehen. Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urt. v. 17.5.2001 - Az 7 C 1.01 - den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurückverwiesen.

Die anhängigen Verfahren könnten mit Hinweis auf das o. g. Verfahren ruhend gestellt werden bzw. weiterhin verbleiben.

Das Bundesverwaltungsgerichtsurt. v. 17.5.2001 kann im Einzelfall bei der OFD Münster angefordert werden, darüber hinaus sind Leitsatz und Gründe in der NVwZ 2001, S. 924 f. veröffentlicht oder über die Juris Online-Datenbank abrufbar.