In der Vfg. v. 1.2.2001 hatte die OFD empfohlen vor endgültigen Entscheidungen über die Gemeinnützigkeit der Vereine der Zeugen Jehovas das Ergebnis der erneuten Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht abzuwarten und alle neuen Bescheide an die Vereine unter Hinweis auf dieses Verfahren weiter vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erteilen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rahmen der Prüfung, ob die mit Urt. v. 19.12.2000 - Az.
Die anhängigen Verfahren könnten mit Hinweis auf das o. g. Verfahren ruhend gestellt werden bzw. weiterhin verbleiben.
Das Bundesverwaltungsgerichtsurt. v. 17.5.2001 kann im Einzelfall bei der OFD Münster angefordert werden, darüber hinaus sind Leitsatz und Gründe in der NVwZ 2001, S.
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