Der BFH hat mit Urteilen vom 05.03.2009, VI R 58/06, BFH/NV Seite 1173 und VI R 23/07, Seite 1176, unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegen kann, wenn der Steuerpflichtige, der bisher nur am Beschäftigungsort einen Haushalt geführt hat, seinen Lebensmittelpunkt aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und die bisherige oder eine neue Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweitwohnung nutzt. Die Urteile werden mit einem begleitenden BMF-Schreiben im BStBl Teil II veröffentlicht. Im Vorgriff hierauf bittet die OFD ab sofort in allen offenen Fällen wie folgt zu verfahren:
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