OFD Münster - Verfügung vom 16.10.2007
S 2230 129 - St 26 - 33

OFD Münster - Verfügung vom 16.10.2007 (S 2230 129 - St 26 - 33) - DRsp Nr. 2008/91519

OFD Münster, Verfügung vom 16.10.2007 - Aktenzeichen S 2230 129 - St 26 - 33

DRsp Nr. 2008/91519

Einkommensteuerveranlagung der Land- und Forstwirte für den Veranlagungszeitraum 2006; §§ 13, 13a EStG

I. Grundsatzverfügung, EStG -Kartei NRW §§ 13, 13a EStG Fach 1 Nr. 800

Die Grundsatzverfügung ist unter der EStG -Kartei NW zu §§ 13, 13a Fach 1 Nr. 800 eingestellt. Dieses Dokument enthält die Zeitraum unabhängigen allgemein gültigen Anweisungen. Die im Hauptdokument dargestellten Grundsätze sind für alle Veranlagungszeiträume anzuwenden.

Die zu den einzelnen Veranlagungszeiträumen ergehenden gesonderten Verfügungen weisen auf die Besonderheiten des jeweiligen Veranlagungsjahres hin.

II. Gesetzliche Änderungen

Bilanzberichtigung bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Ist ein Ansatz in der Bilanz unrichtig, hat der Stpfl. den Bilanzierungsfehler nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG zu berichtigen (§ 153 AO).