OFD Münster - Verfügung vom 17.06.2008
G 1422 - 79 - St 12 - 33

OFD Münster - Verfügung vom 17.06.2008 (G 1422 - 79 - St 12 - 33) - DRsp Nr. 2008/92567

OFD Münster, Verfügung vom 17.06.2008 - Aktenzeichen G 1422 - 79 - St 12 - 33

DRsp Nr. 2008/92567

Gewerbesteuerliche Behandlung von Erbbauzinsen; Anwendung des BFH-Urteils vom 7.3.2007(BStBl 2007 II S. 654)

Der BFH hat in dem Urteil vom 7.3.2007 (BStBl 2007 II S. 654) - abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung - ausgeführt, dass Erbbauzinsen, die für ein unbebautes Grundstücke geleistet werden, keine nach § 8 Nr. 2 GewStG hinzuzurechnenden dauernden Lasten, sondern Nutzungsentgelte für die Überlassung des Grundstücks darstellen. Es erfolgt daher weder eine Hinzurechnung der Erbbauzinsen nach § 8 Nr. 2 GewStG noch nach § 8 Nr. 7 EStG, da es sich um pachtähnliche Zahlungen im Zusammenhang mit unbeweglichen Wirtschaftsgütern handelt.

Das Urteil betrifft die Rechtslage vor Änderung des Gewerbesteuergesetzes durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008.