OFD Münster - Verfügung vom 18.12.2008
Kurzinfo ESt 38/2008

OFD Münster - Verfügung vom 18.12.2008 (Kurzinfo ESt 38/2008) - DRsp Nr. 2009/80022

OFD Münster, Verfügung vom 18.12.2008 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 38/2008

DRsp Nr. 2009/80022

Verlustabzug in Erbfällen - Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17.12.2007 - GrS 2/04; hier: Verfahren bei Billigkeitsanträgen

Mit dem o.a. Beschluss hat der Große Senat des BFH entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann.

Die geänderte Rechtsprechung ist in nach dem 18.8.2008 eintretenden Erbfällen anzuwenden, vgl. BMF-Schreiben vom 24.7.2008(BStBl. 2008 I S. 809).

Der Senat hält in seiner Entscheidung unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 29.3.2000 (unter III.2.d) jedoch auch künftig in seltenen und extrem gelagerten Konstellationen eine auf den Einzelfall bezogene abweichende Steuerfestsetzung (§ 163 AO) oder einen Steuererlass (§ 227 AO) für möglich.

Über entsprechende Anträge im Rahmen von sachlichen Billigkeitsmaßnahmen bittet die OFD, sie zu informieren, ergänzt um Vorlage von Antrag, Sachverhaltsdarstellung (soweit dieser sich nicht bereits aus dem Antrag ergibt) sowie um die im Einzelfall getroffene Entscheidung.