Das Finanzministerium NRW hat mit Erlass vom 13.06.2002, S 7030 - 128 - V A 4, folgendes mitgeteilt:
„Der Umsatzsteuerbetrug insbesondere in Form von Karussellgeschäften hat ganz erhebliche Ausmaße angenommen. An Umsatzsteuerhinterziehungen in Form von Karussellgeschäften sind regelmäßig Firmen beteiligt, die nur für kurze Zeit existieren und insbesondere zur Begehung des Umsatzsteuerbetruges gegründet werden. Eine effektive Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges erfordert einen verbesserten Verwaltungsvollzug. Ziel ist eine Verstärkung des Informationsaustauschs zwischen den Gewerbeämtern und den Finanzämtern über neu gegründete Unternehmen.
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