OFD Münster - Verfügung vom 20.03.2012
S 2400 - 39 - St 22 - 31

OFD Münster - Verfügung vom 20.03.2012 (S 2400 - 39 - St 22 - 31) - DRsp Nr. 2012/80397

OFD Münster, Verfügung vom 20.03.2012 - Aktenzeichen S 2400 - 39 - St 22 - 31

DRsp Nr. 2012/80397

Kapitalertragsteuerabzug bei Grabpflegekonten

Mit der Einrichtung eines Grabpflegekontos bezweckt der Anleger, die zur Erfüllung eines von ihm bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Grabpflegevertrages zugunsten seiner eigenen Grabstätte erforderlichen Geldmittel bereits zu seinen Lebzeiten bereitzustellen und ihre tatsächliche Verwendung für den angestrebten Zweck zu sichern. Hierzu richtet er regelmäßig ein Sparbuch bei einem Kreditinstitut ein und erteilt diesem den Auftrag,

  • die spätere ordnungsgemäße Erfüllung des Grabpflegevertrages durch die beauftragte Gärtnerei zu überwachen,

  • unter bestimmten Voraussetzungen ggf. eine andere Gärtnerei mit der Grabpflege zu beauftragen,

  • die entsprechenden Rechnungen des mit der Grabpflege beauftragten Unternehmens zu Lasten des Sparguthabens zu begleichen.