Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Überarbeitung des Anwendungsschreibens zum AStG (EStG -Kartei NRW zu AStG Fach 1 Nr. 1) wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bei einer Besteuerung in Großbritannien auf der sog. „Remittance-Basis” entgegen der Formulierung in Tz. 2.2.2 Nr. 2 Anwendungsschreiben zum AStG grundsätzlich von einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG auszugehen ist.
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