OFD Münster - Verfügung vom 23.04.2009
Kurzinfo KSt 3/2009

OFD Münster - Verfügung vom 23.04.2009 (Kurzinfo KSt 3/2009) - DRsp Nr. 2009/80303

OFD Münster, Verfügung vom 23.04.2009 - Aktenzeichen Kurzinfo KSt 3/2009

DRsp Nr. 2009/80303

Steuerrechtliche Behandlung der Biologischen Stationen ab 2007

Die Biologischen Stationen in NRW finanzieren sich seit dem 1.1.2007 nicht mehr ausschließlich über eine institutionelle Förderung (Festbetragsfinanzierung) durch das Land NRW, wie dies für die Jahre ab dem 1.1.2005 praktiziert wurde. Wegen Mittelkürzungen des Landes NRW werden sie wieder vermehrt auch im Auftrag der örtlichen Kommunen und Verbände gegen Entgelt tätig.

Für Veranlagungszeiträume ab 2007 ist bei den Zuschüssen auf der Grundlage der „Förderrichtlinie Biologische Stationen NRW” zur Verwirklichung von Aufgaben und Projekten, die sich ausschließlich auf die Kernaufgaben der Biologischen Stationen konzentrieren, auch weiterhin sowohl ertrag- als auch umsatzsteuerlich von echten (nicht steuerbaren) Zuschüssen und nicht von Leistungsentgelten im Rahmen eines (steuerpflichtigen) wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes auszugehen.

Bei den Entgelten für einzelne durch die Städte und Gemeinden vergebene Projekte im Rahmen von Werk- und Kooperationsverträgen ist von Leistungsentgelten im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes auszugehen.