OFD Münster - Verfügung vom 25.03.1997
S 2400

OFD Münster - Verfügung vom 25.03.1997 (S 2400) - DRsp Nr. 2008/85107

OFD Münster, Verfügung vom 25.03.1997 - Aktenzeichen S 2400

DRsp Nr. 2008/85107

§§ 43 ff. EStG Anwendung des Zinsabschlaggesetzes; Gemeinschaftskonto, an dem auch beschränkt Steuerpflichtige beteiligt sind

Gläubiger der Kapitalerträge bei einem auf den Namen einer PersGes geführten Konto sind die Gesellschafter. Nach Tz. 2.4 des BMF-Schreibens v. 26. 10. 1992 (K 1.1 zu §§ 43 - 45 d) kann vom Zinsabschlag nur dann abgesehen werden, wenn es sich bei allen Gesellschaftern um Steuerausländer handelt. In Tz. 2 des BMF-Schreibens v. 18. 12. 1992 (K 5.3 zu §§ 43 - 45 d) ist ebenfalls nochmals klargestellt, daß ein nichtkörperschaftsteuerpflichtiger Personenzusammenschluß (z. B. GbR) einen Freistellungsauftrag nicht erteilen darf. Die ihm zufließenden Kapitalerträge unterliegen dem Zinsabschlag nach den allgemeinen Grundsätzen.

Aus der Praxis ist hierzu folgender Fall vorgetragen worden: