OFD Münster - Verfügung vom 27.06.2012
S 1915 - 5 - St 23 - 31

OFD Münster - Verfügung vom 27.06.2012 (S 1915 - 5 - St 23 - 31) - DRsp Nr. 2012/80651

OFD Münster, Verfügung vom 27.06.2012 - Aktenzeichen S 1915 - 5 - St 23 - 31

DRsp Nr. 2012/80651

Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen); Steuerliche Behandlung von Holznutzungen mit der Schadensursache Windwurf/-bruch fünf Jahre nach Kyrill

Vor 5 Jahren haben der Orkan Kyrill und ca. ein Jahr später der Orkan Emma allein in NRW ca. 20 Millionen Efm Stammholz - überwiegend Fichte in den waldreichen Regionen Sauerland und Siegerland - geworfen. Ende Februar 2010 verursachte der Sturm Xynthia weitere Schäden von ca. 400.000 Efm, häufig angrenzend an Flächen, die bereits durch Kyrill und Emma zerstört bzw. stark in Mitleidenschaft gezogen waren.

Mit Erlass des FM NRW vom 13.02.2007 und ergänzendem Erlass vom 05.11.2007 wurde die besondere steuerliche Behandlung der Einkünfte aus dem Verkauf des durch Kyrill angefallenen Kalamitätsholzes i. S. des § 34b EStG geregelt. Diese Sonderregelungen fanden weitgehend auch Anwendung für die Schäden infolge Emma, da es sich dabei i. d. R. um Folgeschäden handelte, bei denen ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Schadereignis Kyrill angenommen werden konnte.