OFD Münster - Verfügung vom 27.07.1999
S 2113

OFD Münster - Verfügung vom 27.07.1999 (S 2113) - DRsp Nr. 2008/80757

OFD Münster, Verfügung vom 27.07.1999 - Aktenzeichen S 2113

DRsp Nr. 2008/80757

§ 13 EStG Abgrenzung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft/Liebhaberei

Als Anlage übersende ich eine Arbeitshilfe zur Abgrenzung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft/Liebhaberei in Ergänzung zum Arbeitspapier vom 26. 06. 1998 S 2113 - 21 - St 13 - 31. Aus der Arbeitshilfe können sich Anregungen zur Prüffeldarbeit ergeben.

Anlage: Arbeitshilfe ,,Abgrenzung Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft/Liebhaberei''

Abgrenzung

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft/Liebhaberei

1. Gewinnerzielungsabsicht als Entscheidungskriterium 1.1. Allgemeines (Prüfungskriterien) 1.2 Regelmäßige Nichtanwendbarkeit der Grundsätze der Liebhaberei bei einer Gewinnermittlung nach § 13 a EStG 1.3 3000 qm-Regelung 1.4 Isolierte Bewertung eines Betriebszweigs als Liebhaberei 1.5 Unmaßgeblichkeit der bewertungsrechtlichen Zuordnung 2. Totalgewinnerzielung 2.1 Zeitraum der Totalgewinnbetrachtung 2.2 Dauer der Anlaufphase 2.3 Berechnung 3. Zeitpunkt der Annahme eines luf Liebhabereibetriebs 3.1 von Anfang an 3.2 zunächst Erwerbsbetrieb/später Umwandlung in einen Liebhabereibetrieb 3.3 zunächst Liebhabereibetrieb/später Umwandlung in einen Erwerbsbetrieb 4. Einzelne Fallgruppen (Quellenhinweise) 4.1 Pferdezucht/Rennpferdhaltung/Trabergestüt 4.2 Rechtsprechungsübersicht 5. Forstwirtschaft - zu beachtende Besonderheiten - 5.1 Allgemeines (Prüfungskriterien) 5.2 Totalgewinnberechnung