OFD Münster - Verfügung vom 28.05.2008
Kurzinfo GewSt 2/2008

OFD Münster - Verfügung vom 28.05.2008 (Kurzinfo GewSt 2/2008) - DRsp Nr. 2008/92517

OFD Münster, Verfügung vom 28.05.2008 - Aktenzeichen Kurzinfo GewSt 2/2008

DRsp Nr. 2008/92517

Vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a GewStG bei doppelstöckigen Personengesellschaften; Anwachsung einer Tochterpersonengesellschaft auf die Mutterpersonengesellschaft

Es stellt sich die Frage, ob der vortragsfähige Gewerbeverlust nach § 10a GewStG einer Tochterpersonengesellschaft auf die Mutterpersonengesellschaft übergehen kann, wenn sie durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auf die Mutterpersonengesellschaft angewachsen ist.

Gemäß § 10a GewStG wird der Gewerbeertrag um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der §§ 7 bis 10 GewStG ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. Voraussetzung für die Kürzung des Gewerbeertrags nach § 10a GewStG sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Unternehmens- und die Unternehmeridentität. Die Unternehmensidentität ist als gegeben anzusehen, wenn die übernehmende Personengesellschaft den Gewerbebetrieb der Tochterpersonengesellschaft fortführt.