OFD Münster - Verfügung vom 28.10.2008
Kurzinfo ESt 32/2008

OFD Münster - Verfügung vom 28.10.2008 (Kurzinfo ESt 32/2008) - DRsp Nr. 2008/92897

OFD Münster, Verfügung vom 28.10.2008 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 32/2008

DRsp Nr. 2008/92897

Abgeltungsteuer; Anfrage zur Kontoverbindung; Statusbescheinigung

Ab dem 1.1.2009 ist für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht aufgrund des Subsidiaritätsprinzips anderen Einkunftsarten zugeordnet werden, ein Kapitalertragsteuerabzug mit Abgeltungswirkung für die Einkommensteuer eingeführt worden.

Der Kapitalertragsteuerabzug ist jedoch in bestimmten Fällen davon abhängig, ob die Kapitalerträge im Rahmen eines inländischen Betriebs erzielt werden oder zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören.

Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die Deutsche Bank ihre Kunden dazu auffordert, eine durch das Finanzamt ausgestellte Bescheinigung einzuholen, die den Status des Kontos (Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Privatvermögen) nachweist.

Die OFD weist darauf hin, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung besteht.

Die OFD bittet daher, entsprechende Anträge auf Ausstellung einer solchen Bescheinigung abzulehnen.

Weitere Informationen erfolgen in Kürze.

Anlage: Anschreiben der Deutschen Bank AG

Abgeltungsteuer: Anfrage zu Ihrer Kontoverbindung