OFD Münster - Verfügung vom 29.10.2009
Kurzinfo 5/2009 Grunderwerbsteuer

OFD Münster - Verfügung vom 29.10.2009 (Kurzinfo 5/2009 Grunderwerbsteuer) - DRsp Nr. 2009/80628

OFD Münster, Verfügung vom 29.10.2009 - Aktenzeichen Kurzinfo 5/2009 Grunderwerbsteuer

DRsp Nr. 2009/80628

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung des Erwerbs von eigengenutztem Wohneigentum im Hinblick auf den Wegfall der Eigenheimzulage zum 1.1.2006; Urteil des FG Nürnberg vom 8.1.2009 (Az. 4 K 826/07) BFH-Revisionsverfahren II R 4/09

In dem o. a Revisionsverfahren geht es um die Frage, ob eine Grunderwerbsteuerfestsetzung für den Erwerb eines eigengenutzten Wohnhauses nach Wegfall der Förderung nach dem EigZulG im Hinblick auf den erhöhten Steuersatz von 3,5 % noch verfassungsgemäß ist.

Die Rechtsfrage, ob der Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses der Grunderwerbsteuer unterworfen werden darf, war zwar bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen. Die Besteuerung wurde dabei stets als verfassungsgemäß bezeichnet (s. BFH-Beschluss vom 3.8.2005 II B 37/05, BFH/NV 2006, 122), jedoch betrafen die Entscheidungen ausschließlich Fälle, in denen eine Eigenheimförderung noch möglich war.