OFD Münster - Verfügung vom 29.11.1999
S 1301 Spa

OFD Münster - Verfügung vom 29.11.1999 (S 1301 Spa) - DRsp Nr. 2008/86523

OFD Münster, Verfügung vom 29.11.1999 - Aktenzeichen S 1301 Spa

DRsp Nr. 2008/86523

DBA Spanien Vermietung, Selbstnutzung und Veräußerung von in Spanien belegenen Grundstücken

Für die steuerliche Erfassung von Einkünften aus spanischem Grundbesitz bei in Deutschland ansässigen Personen gilt folgendes:

1. Vermietung

Für die nach deutschem Recht zu ermittelnden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in Spanien (unabhängig von der deutschen Zuordnung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung) steht das Besteuerungsrecht sowohl dem Belegenheitsstaat Spanien als auch dem Ansässigkeitsstaat Deutschland zu (Art. 6 Abs. 1 bzw. Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ee DBA-Spanien). Die Doppelbesteuerung wird abweichend von der Mehrzahl der anderen deutschen DBA durch Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuer vermieden. Das gilt auch für Einkünfte aus einem in Spanien belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (vgl. BMF-Schreiben v. 23.3.1982, BStBl 1982 I S. 372)Vgl. DBA-Spanien Nr. 6.

. Eine Anrechnung bzw. ein Abzug der ausländischen ESt nach § Abs. i. V. mit Abs. und ist daher nicht zulässig.