Die Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch und nichtunternehmerisch genutzten Fahrzeugen ist im BMF-Schreiben vom 27. August 2004 ( BStBl 2004 I S. 864) geregelt. Führt ein Unternehmer sowohl steuerpflichtige Umsätze als auch steuerfreie Umsätze aus, die den Vorsteuerabzug ausschließen, ergeben sich daraus Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug, nicht jedoch auf die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung des Fahrzeugs.
Beispiel
Ein Unternehmer führt zu 80 % steuerfreie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende und zu 20 % steuerpflichtige Umsätze aus. Er erwirbt ein Fahrzeug für 40.000,00 EUR zuzüglich 7.600,00 EUR Umsatzsteuer. Die laufenden Kosten für Benzin, Wartung u. Ä. betragen im Jahr 2.000,00 EUR zuzüglich 380,00 EUR Umsatzsteuer. 60 % der im Jahr gefahrenen Kilometer sind durch Fahrten für unternehmerische Zwecke und 40 % durch Fahrten für private Zwecke veranlasst. Den Umfang der Nutzung für die verschiedenen Zwecke hat der Unternehmer nicht anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs, sondern durch eine sachgerechte Schätzung ermittelt.
Vorsteuerabzug
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