OFD Niedersachsen - Verfügung vom 12.01.2012
S 7100 - 801 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 12.01.2012 (S 7100 - 801 - St 171) - DRsp Nr. 2012/80221

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 12.01.2012 - Aktenzeichen S 7100 - 801 - St 171

DRsp Nr. 2012/80221

Steuerliche Behandlung des Schulschwimmens

Eine hoheitliche Nutzung eines Bades liegt vor, soweit es öffentlichen Schulzwecken dient (Schulschwimmen). Dabei spielt es keine Rolle, ob nutzende Schule und Bad in der Trägerschaft derselben juristischen Person des öffentlichen Rechts oder in der Trägerschaft verschiedener juristischer Personen des öffentlichen Rechts stehen. In letzterem Fall liegt eine Beistandsleistung vor (H 9 (Beistandsleistung) KStH).

Ertragsteuerrechtliche Behandlung bei Betrieben gewerblicher Art