OFD Niedersachsen - Verfügung vom 13.02.2012
S 7179 - 105 - St 182

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 13.02.2012 (S 7179 - 105 - St 182) - DRsp Nr. 2012/80399

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 13.02.2012 - Aktenzeichen S 7179 - 105 - St 182

DRsp Nr. 2012/80399

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG für Maßnahmen der Arbeitsförderung

Nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen umsatzsteuerfrei, wenn die zuständige LandesbehördeVgl. Karteikarte S 7179 Karte 2 bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

Die Vorbereitung auf einen Beruf umfasst die berufliche Ausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung; die Dauer der jeweiligen Maßnahme ist unerheblich (vgl. Abschnitt 4.21.2 Abs. 3 UStAE). Dies sind u. a. berufsvorbereitende, berufsbegleitende bzw. außerbetriebliche Maßnahmen nach § 33 Satz 3 bis 5 i. V. m. § 421q SGB III, §§ 61, 61a SGB III, § 241 bis § 243 SGB III bzw. § 421s SGB III, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach § 6 SGB II gefördert werden.