OFD Niedersachsen - Verfügung vom 14.06.2012
S 7105 - 94 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 14.06.2012 (S 7105 - 94 - St 171) - DRsp Nr. 2012/80662

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 14.06.2012 - Aktenzeichen S 7105 - 94 - St 171

DRsp Nr. 2012/80662

Umsatzsteuerliche Organschaft; mittelbare finanzielle Eingliederung

Bei einer mittelbaren Beteiligung einer Personenvereinigung oder Kapitalgesellschaft über ihre Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft mit den gleichen Gesellschaftern liegt nach geänderter Auffassung keine finanzielle Eingliederung und damit keine umsatzsteuerliche Organschaft vor (Abschn. 2.8 Abs. 5 UStAE in der Fassung durch BMF-Schreiben vom 5. Juli 2011 - IV D 2 S 7105/10/10001). Für die Zurechnung von vor dem 1. Januar 2012 ausgeführten Umsätzen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Gesellschaften unter Berufung auf Abschnitt 2.8 Abs. 5 UStAE in der am 4. Juli 2011 geltenden Fassung übereinstimmend eine finanzielle Eingliederung annehmen.

Haben die Gesellschaften von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht und ist wegen einer Frage, die nicht die Organschaft betrifft, ein Klage- oder Revisionsverfahren anhängig, wird das Gericht entscheiden, dass es auf die strittige Frage nicht ankommt, weil zwischen den Gesellschaften keine Organschaft besteht (BFH-Urteil vom 24. November 2011, V R 45/10). Die Umsätze der bisherigen Organgesellschaft sind dann dem bisherigen Organträger nicht mehr zuzurechnen und die Umsatzsteuer ist entsprechend herabzusetzen. Gegenüber der bisherigen Organgesellschaft ist die Umsatzsteuer erstmalig festzusetzen.