OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.09.2012
S 7238 - 18 - St 183

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.09.2012 (S 7238 - 18 - St 183) - DRsp Nr. 2012/80839

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 19.09.2012 - Aktenzeichen S 7238 - 18 - St 183

DRsp Nr. 2012/80839

Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG

1. Allgemein:

§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG wurde durch Art. 5 Nr. 8 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004 mit Wirkung vom 16. Dezember 2004 neu gefasst. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG unterliegt die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler dem ermäßigten Steuersatz, sofern sie nicht nach § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG steuerbefreit sind. Zur Steuerbefreiung siehe Umsatzsteuerkartei - OFD Niedersachsen - S 7177 Karte 3 zu § 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG.

Der Anwendungsbereich der Vorschrift hat sich durch die Neufassung nicht geändert.

2. Solisten:

a) Allgemein

Mit Urteil vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-109/02 ( BStBl. 2004 II S. 337) hat der EuGH entschieden, dass für die Leistungen von Solisten an Veranstalter - wie für Ensembles - der ermäßigte Umsatzsteuersatz gewährt werden muss.

§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist auf die Leistungen der dort aufgeführten Einrichtungen sowie für die entsprechenden Leistungen der ausübenden Künstler anwendbar mit der Folge, dass diese Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.