OFD Niedersachsen - Verfügung vom 25.06.2012
S 7100 - 763 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 25.06.2012 (S 7100 - 763 - St 171) - DRsp Nr. 2012/80734

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 25.06.2012 - Aktenzeichen S 7100 - 763 - St 171

DRsp Nr. 2012/80734

Umsatzsteuerliche Behandlung der Milchleistungsprüfung durch niedersächsische Milchkontrollvereine

Die Landwirtschaftskammer Niedersachen (LWK) hat als Aufgabenträger Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen durchzuführen, zu denen die Milchleistungsprüfung gehört (Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die LWK vom 20. Dezember 2004, Nds. GVBl 2004 S. 412). Sie hat die Landeskontrollverbände (LKV) mündlich mit der Datenerhebung, -erfassung und -auswertung beauftragt und wendet ihnen aus Mitteln des Landes und des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) Fördergelder zu. Die LKV haben ihre Unterorganisationen - regionale oder örtliche Kontrollvereine -, ebenfalls mündlich beauftragt, bestimmte Tätigkeiten im Rahmen der Milchleistungsprüfung auszuführen.