OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 01.09.2016
Kurzinfo ESt 17/2016

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 01.09.2016 (Kurzinfo ESt 17/2016) - DRsp Nr. 2017/80146

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 01.09.2016 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 17/2016

DRsp Nr. 2017/80146

Kurzinformation betr. Leasingsonderzahlung im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung bei Nutzungsänderungen des Leasinggegenstands in Folgejahren

Leasingsonderzahlungen stellen bei wirtschaftlicher Betrachtung vorausgezahlte Nutzungsentgelte dar (BFH vom 5. 5. 1994 VI R 100/93, BStBl. 1994 II S. 643, und H 11 „Leasing-Sonderzahlung” EStH 2015).

Im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann der Stpfl. bei entsprechender betrieblicher Nutzung des Leasinggegenstands eine Leasingsonderzahlung im Zeitpunkt der Zahlung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG grds. in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Lediglich eine Vertragslaufzeit von mehr als fünf Jahren würde hiervon abweichend eine gleichmäßige Verteilung der Sonderzahlung auf die betroffenen Jahre erfordern (§ 11 Abs. 2 Satz 3 EStG).

Insb. beim Kraftfahrzeug-Leasing sind Nutzungsänderungen in nachfolgenden Jahren denkbar. Dies würde zu unterschiedlichen Totalgewinnen dann führen, wenn beim sofortigen Betriebsausgabenabzug nur auf die Nutzung im Zahlungsjahr abgestellt würde.