In zunehmendem Maße werden Ansässigkeitsbescheinigungen zur Vorlage bei ausländischen Steuerverwaltungen oder zur Vorlage bei anderen ausländischen Stellen angefordert. Hierfür werden dem Finanzamt entweder ausländische Vordrucke oder das bundeseinheitlich abgestimmte Muster einer Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt. Im Einzelfall werden die Finanzämter auch gebeten, eine formlose Ansässigkeitsbescheinigung auszustellen. Bei der Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen bitte ich folgende Grundsätze zu beachten:
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