OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 15.09.2016
Kurzinfo ESt 18/2016

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 15.09.2016 (Kurzinfo ESt 18/2016) - DRsp Nr. 2016/80683

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 15.09.2016 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 18/2016

DRsp Nr. 2016/80683

Steuerliche Konsequenzen einer Tarifumstellung bei Versicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG; Nur für sog. "Neuverträge (Vertragsabschluss nach dem 31.12.2004)

Aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus entwickelt die Versicherungswirtschaft neue Versicherungstarife. Bei diesen neuen Versicherungstarifen wird der Sparanteil nicht mehr mit einem festen Rechnungszins verzinst. Garantiert wird nur die Rückzahlung der geleisteten Beiträge, sodass aufgrund der reduzierten Garantiesumme größere Teile der Beiträge für riskantere Anlagen (z.B. Aktien und Investmentfonds) verwendet werden können. Dies bedeutet für die Versicherungsnehmer, sie tragen ein höheres Anlagerisiko bei erhöhter Renditechance.

Diese neuen Tarife werden nicht nur bei Neuverträgen angewendet, sondern auf Wunsch des Kunden wird auch bei bereits bestehenden Verträgen ein entsprechender Tarifwechsel ermöglicht.

Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene führen o.g. Tarifumstellungen nach Vereinbarung mit dem Versicherungsnehmer bei nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen mit Sparanteilen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG nicht zu einer steuerschädlichen Vertragsänderung im Sinne der Rz. 67 des BMF-Schreibens vom 01.10.2009, BStBl 2009 I S. 1172.