OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 19.12.2019
ohne-AZ

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 19.12.2019 (ohne-AZ) - DRsp Nr. 2020/80196

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 19.12.2019 - Aktenzeichen ohne-AZ

DRsp Nr. 2020/80196

Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarungen unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche; Kurzinformation LSt Nr. 02/2019

In Nettolohnvereinbarungen ist häufig geregelt, dass der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten für die Erstellung der ESt-Erklärung trägt.

Die Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber führt grds. zum Zufluss eines geldwerten Vorteils.

Der BFH hat nunmehr jedoch mit Urteil vom 09.05.2019 (VI R 28/17, ist zur Veröffentlichung im BStBl vorgesehen und damit allgemein anwendbar) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der mit seinem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, diesem keinen Arbeitslohn zuwendet, wenn er die Steuerberatungskosten für die Erstellung der ESt-Erklärung des Arbeitnehmers übernimmt.