In Nettolohnvereinbarungen ist häufig geregelt, dass der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten für die Erstellung der ESt-Erklärung trägt.
Die Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber führt grds. zum Zufluss eines geldwerten Vorteils.
Der BFH hat nunmehr jedoch mit Urteil vom 09.05.2019 (VI R 28/17, ist zur Veröffentlichung im BStBl vorgesehen und damit allgemein anwendbar) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der mit seinem Arbeitnehmer unter Abtretung der Steuererstattungsansprüche eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen hat, diesem keinen Arbeitslohn zuwendet, wenn er die Steuerberatungskosten für die Erstellung der ESt-Erklärung des Arbeitnehmers übernimmt.
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