OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 20.04.2015
Kurzinfo Einheitsbewertung 1/2015

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 20.04.2015 (Kurzinfo Einheitsbewertung 1/2015) - DRsp Nr. 2015/80285

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 20.04.2015 - Aktenzeichen Kurzinfo Einheitsbewertung 1/2015

DRsp Nr. 2015/80285

Bebaute Grundstücke: Wertminderung aufgrund von Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen; Abschlag nach § 82 Abs. 1 Nr. 1 BewG bzw. § 88 Abs. 1 BewG

In letzter Zeit gehen in den Finanzämtern vermehrt Anträge auf Fortschreibung der Einheitswerte wegen Beeinträchtigungen durch benachbarte Windkraftanlagen ein.

Vorgetragen werden in der Regel unmittelbare Beeinträchtigungen durch Lärm und/oder (periodischen) Schattenwurf. In Einzelfällen wird auch mit mittelbaren Einwirkungen (z. B. Wertverlust der Grundstücke) argumentiert. Die Bearbeitung dieser Anträge kann nach folgenden Grundsätzen erfolgen:

Bei bebauten Grundstücken kommt im Ertragswertverfahren eine Wertminderung nur in Betracht, soweit die Einwirkungen der Windkraftanlagen bei der Ermittlung der Jahresrohmiete zum 01.01.1964 unberücksichtigt geblieben sind und zu einer ungewöhnlich starken Beeinträchtigung des Grundstücks führen (§ 82 Abs. 1 Nr. 1 BewG). Dabei ist auf objektive Gesichtspunkte abzustellen. Persönliche Empfindungen der betroffenen Eigentümer sind kein Kriterium für einen Abschlag.