OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 24.11.2014
Kurzinfo LSt 7/2014

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 24.11.2014 (Kurzinfo LSt 7/2014) - DRsp Nr. 2015/80286

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 24.11.2014 - Aktenzeichen Kurzinfo LSt 7/2014

DRsp Nr. 2015/80286

Überlassung von Jobtickets an Arbeitnehmer; Sachbezug „Jobticket”

Soweit ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Jobticket verbilligt oder unentgeltlich erhält, liegt ein Sachbezug vor. Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Jobticket zu einem mit dem Verkehrsträger vereinbarten Preis, ist ein geldwerter Vorteil nicht anzunehmen. Ein Sachbezug liegt jedoch vor, soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer darüber hinaus Vorteile gewährt. Siehe dazu H 8.1 (1-4) „Job-Ticket” LStH 2014.

Ein Sachbezug liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durch Vereinbarung mit einem Verkehrsunternehmen das Recht zum Erwerb einer vergünstigten Fahrberechtigung einräumt, soweit sich dies für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt (siehe das BFH-Urteil vom 14.11.2012,BStBl 2013 II S. 382, für eine vergünstigte Jahresnetzkarte (Jobticket)).