OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 29.09.2015
S 2133b-2014/0009-St 143

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 29.09.2015 (S 2133b-2014/0009-St 143) - DRsp Nr. 2016/80093

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 29.09.2015 - Aktenzeichen S 2133b-2014/0009-St 143

DRsp Nr. 2016/80093

Elektronisch übermittelte Bilanzdaten gemäß § 5b EStG (E-Bilanz), - Anforderung von nicht mit der E-Bilanz übermittelten Unterlagen - Fälle, die der Außenprüfung unterliegen

Mit Verfügung vom 18.12.2014, S 2133b - 2014/0009 - St 145(DB 2015, S. 99), habe ich auf die Übermittlungspflichten, den Übermittlungsumfang sowie Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung von Bilanzdaten gem. § 5b EStG (E-Bilanz) hingewiesen.

Bisher wurden in der Praxis vielfach - auch ohne gesetzliche Verpflichtung - sowohl ein sog. Kontennachweis als auch ein Anlagespiegel, Anlageverzeichnis sowie weitere für die Beurteilung des Steuerfalls relevante Unterlagen, wie bspw. eine Kapitalkontenentwicklung oder Angaben zum Investitionsabzugsbetrag, den einzureichenden Steuererklärungen beigefügt. Aufgrund der damit zusätzlich vorliegenden Informationen konnten in der Vergangenheit in vielen Fällen Nachfragen der Finanzämter bei den Steuerpflichtigen bzw. ihren steuerlichen Beratern vermieden werden. An dieser Praxis sollte sich durch die Umstellung auf das elektronische Verfahren aus Sicht der Finanzverwaltung nichts ändern.

Veranlagungsstelle