Die Ausschüttungen sowie die als ausgeschüttet geltenden Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn sie nicht Betriebseinnahmen des Stpfl. sind. Die Ermittlungen der stpfl. Erträge richtet sich nach §
Dieses Verfahren ist im Einvernehmen mit den Vertretern der obersten FinBeh des Bundes und der Länder geändert worden, nachdem sich das BfF wegen der erheblich gestiegenen Zahl der registrierten ausländischen Fonds zu einer Überprüfung sämtlicher Werte nicht mehr in der Lage sah.
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