OFD Nürnberg - Verfügung vom 03.04.2001
S 2252

OFD Nürnberg - Verfügung vom 03.04.2001 (S 2252) - DRsp Nr. 2008/84646

OFD Nürnberg, Verfügung vom 03.04.2001 - Aktenzeichen S 2252

DRsp Nr. 2008/84646

Veröffentlichung der Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds

Die Ausschüttungen sowie die als ausgeschüttet geltenden Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn sie nicht Betriebseinnahmen des Stpfl. sind. Die Ermittlungen der stpfl. Erträge richtet sich nach § 17 AuslInvestmG für die Investmentanteile, deren öffentlicher Vertrieb im Inland zulässig ist oder die an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind (sog. registrierte Investmentvermögen) bzw. nach § 18 AuslInvestmG für die übrigen (nichtregistrierten) Investmentvermögen. Die Ermittlung und Nachprüfung der Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds obliegt nach § 5 Abs. 4 FVG dem BfF. Diese Erträge sowie die zum Jahresende maßgeblichen Rücknahmepreise oder Kurse wurden für die Zeiträume bis 1992 vom BfF in Form einer verbindlichen Verwaltungsanweisung im BStBl Teil I veröffentlicht (Fundstellen s. u.)

Dieses Verfahren ist im Einvernehmen mit den Vertretern der obersten FinBeh des Bundes und der Länder geändert worden, nachdem sich das BfF wegen der erheblich gestiegenen Zahl der registrierten ausländischen Fonds zu einer Überprüfung sämtlicher Werte nicht mehr in der Lage sah.