OFD Nürnberg - Verfügung vom 06.05.1997
S 2180

OFD Nürnberg - Verfügung vom 06.05.1997 (S 2180) - DRsp Nr. 2008/85328

OFD Nürnberg, Verfügung vom 06.05.1997 - Aktenzeichen S 2180

DRsp Nr. 2008/85328

§ 5 EStG Ansatz einer Forderung auf Rückerstattung von Pfandgeld in der Getränkeindustrie

Zur Frage, ob und ggf. in welchem Umfang ein Unternehmer Forderungen auf Rückerstattung verauslagter Pfandgelder zu aktivieren hat, nimmt die OFD unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:

Nach dem BMF-Schreiben v. 11. 7. 1995 (BStBl I S. 363, ESt-Kartei § 5 Karte 17.1) sind Pfandgelder, die ein Abfüller oder ein anderer Unternehmer von seinem Abnehmer verlangt, Betriebseinnahmen. Für die Verpflichtung, die Pfandgelder zurückzuzahlen, hat der Unternehmer eine Pfandrückstellung zu bilden.