OFD Nürnberg - Verfügung vom 07.11.2002
S 0338 - 89/St 24

OFD Nürnberg - Verfügung vom 07.11.2002 (S 0338 - 89/St 24) - DRsp Nr. 2008/82721

OFD Nürnberg, Verfügung vom 07.11.2002 - Aktenzeichen S 0338 - 89/St 24

DRsp Nr. 2008/82721

§ 165 AO Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO) Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfen (§ 363 Abs. 2 AO); Vorläufigkeitsvermerk zur Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (Wertpapiergeschäfte) ab dem Veranlagungszeitraum 2000

OFD-Verfügungen vom 19.07.2002, S 2256 - 60/St 32, und 18.09.2002, S 0338 - 89/St 24, jeweils bekannt gegeben per E-Mail

1. Vorläufigkeitsvermerk ab Veranlagungszeitraum 2000

Wie bereits durch die E-Mail vom 18.09.2002 mitgeteilt, sind die AO -Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder übereingekommen, ab sofort sämtliche betroffene Einkommensteuerfestsetzungen ab dem Veranlagungszeitraum 2000 hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorläufig zu erklären. Das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 15.10.2002 wird in Kürze im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des BMF unter der Rubrik Steuern und Zölle - Steuern- Veröffentlichungen zu Steuerarten - Abgabenordnung zum Download bereit.