OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.06.1999
S 2252

OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.06.1999 (S 2252) - DRsp Nr. 2008/84664

OFD Nürnberg, Verfügung vom 10.06.1999 - Aktenzeichen S 2252

DRsp Nr. 2008/84664

Anlageinstrumente mit Optionsgeschäftselementen

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben v. 21.7.1998 S 2252 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Anlageinstrumenten mit Optionsgeschäftselementen wie folgt Stellung genommen:

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gehören Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zugesagt worden ist, auch wenn die Höhe des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Mit dem Tatbestandsmerkmal „oder gewährt worden ist” sollen die Fälle erfaßt werden, in denen ohne eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung die Rückzahlung des überlassenen Kapitals oder die Leistung eines Entgelts aufgrund der Ausgestaltung der Kapitalanlage sicher ist.