Schätzungsverfahren: | Betriebseinkommen (vgl. OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 2, 3) |
Anwendungszeitraum: | ab Wj. 1999/2000 |
Wechsel der Gewinnermittlungsart: | Hinweis OFD Nürnberg vom 10.10.2002 S 2150 a - 57/St 31 Tz. 6 |
Erklärungsvordrucke: | Anlage L Unifa-Vorlage Veranlagung\LuF\Schätzung mit Sondernutzungen Vordruck ESt 540 Gewinnberechnungsbogen |
Die Richtsätze können angewendet werden beim Anbau von z.B.
Angelika, Baldrian, Blattsellerie, Brennnessel, Dill, Estragon, Kamille, Kerbel, Meerrettich, Pastinake, Pfefferminze, Schnittlauch, Schnittpetersilie, Sonnenhut, Zitronenmelisse.
Soweit genauere Erkenntnisse nicht vorliegen, kann bei der Ermittlung des Gewinns bzw. bei der Verprobung erklärter Gewinne von folgenden Beträgen ausgegangen werden:
DM/m2 | €/m2 | |
Betriebseinkommen | 0,60 - 2,00 DM | 0,30 - 1,02 € |
Mittelsatz | 1,40 DM | 0,71 € |
Anzuwenden ist in aller Regel der Mittelsatz. Das Betriebseinkommen errechnet sich aus dem Rohertrag (Betriebseinnahmen einschl. USt) abzüglich Sachkosten.
Vom Betriebseinkommen sind daher noch gesondert abzuziehen:
Arbeitslöhne, Miet- und Pachtzinsen, Schuldzinsen.
Dem Betriebseinkommen noch hinzuzurechnen sind die
Miet- und Pachterträge, Zinsen, Veräußerungsgewinne.
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