OFD Nürnberg - Verfügung vom 11.07.2005
S 2253 - 461/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 11.07.2005 (S 2253 - 461/St 32) - DRsp Nr. 2008/89137

OFD Nürnberg, Verfügung vom 11.07.2005 - Aktenzeichen S 2253 - 461/St 32

DRsp Nr. 2008/89137

Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Vermietung besonders aufwändig gestalteter oder ausgestatteter Wohnungen

Im Urteil vom 06.10.2004, BStBl 2005 II S. 386 hatte der BFH zur Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung einer Wohnung in einem aufwändig gestalteten Wohngebäude zu entscheiden. Er stellte dabei folgende Leitsätze auf:

  • Wird eine Wohnung verbilligt vermietet und kommt es deswegen zu einer Aufteilung der Nutzungsüberfassung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil, so muss die Einkunftserzielungsabsicht in Bezug auf den entgeltlichen Teil geprüft werden, wenn die typisierende Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass eine langfristige Vermietung in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führt.

  • Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn bei einer Wohnung in einem aufwändig gestalteten oder ausgestatteten Wohngebäude die am Wohnungsmarkt erzielbare Miete den besonderen Wohnwert offensichtlich nicht angemessen widerspiegelt. Ob ein Gebäude besonders gestaltet oder ausgestattet ist, richtet sich nach denselben Kriterien, die für den Ansatz der Kostenmiete bei selbst genutztem Wohnraum entwickelt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.1993 - IX R 35/92, BStBl 1995 II S. 98).