BFH vom 22.10.1993
IX R 35/92
Fundstellen:
BStBl II 1995, 98

Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus (§ 21 EStG)

BFH, vom 22.10.1993 - Aktenzeichen IX R 35/92

DRsp Nr. 1997/8680

Ermittlung des Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus (§ 21 EStG)

Der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus gemäß § 21 Abs. 2 EStG ist - unter teilweisem Abweichen von der bisherigen Rechtsprechung - anhand der Kostenmiete zu ermitteln, wenn sich in dem Wohnhaus eine Unterflurschwimmhalle befindet oder wenn zu dem Wohngrundstück eine - an das Haus angebaute oder freistehende - Schwimmhalle gehört. Das gleiche gilt, wenn die Wohnung eine privat genutzte Wohnfläche von mehr als 250 qm aufweist. Im übrigen ist die Kostenmiete nur dann anzusetzen, wenn andere besonders gewichtige Ausgestaltungs- oder Ausstattungsmerkmale gegeben sind, die dem besonderen persönlichen Wohnbedürfnis der Wohnungsinhaber Rechnung tragen. Hohe Anschaffungs- oder Herstellungskosten reichen jedoch für sich allein noch nicht aus, um den Ansatz der Kostenmiete zu begründen.

Für die Praxis: