OFD Nürnberg - Verfügung vom 13.12.2002
S 2401 - 35/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 13.12.2002 (S 2401 - 35/St 31) - DRsp Nr. 2008/83031

OFD Nürnberg, Verfügung vom 13.12.2002 - Aktenzeichen S 2401 - 35/St 31

DRsp Nr. 2008/83031

§§ 43 - 45d EStG Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absätze 2 und 3 EStG

Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7,7a, 7b, 8 sowie Satz 2 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster mit den in § 45a Abs. 2 EStG geforderten Angaben auszustellen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt zur Ausstellung derartiger Steuerbescheinigungen Folgendes:

I. Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge, für die das Halbeinkünfteverfahren gilt

1. Ausstellung von Steuerbescheinigungen durch die leistende Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (§ 45a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 7a und 7b EStG)

a) Muster der Steuerbescheinigung