OFD Nürnberg - Verfügung vom 16.08.2002
S 0171 - 712/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 16.08.2002 (S 0171 - 712/St 31) - DRsp Nr. 2008/87870

OFD Nürnberg, Verfügung vom 16.08.2002 - Aktenzeichen S 0171 - 712/St 31

DRsp Nr. 2008/87870

Mittelverwendung (§ 55 AO) bei Ausgliederung eines Zweckbetriebs

Bei steuerbegünstigten Körperschaften, die einen von ihnen unterhaltenen Zweckbetrieb auf eine neu gegründete gemeinnützige GmbH ausgliedern wollen, stellt sich die Frage, ob das Stammkapital aus zeitnah für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zu verwendenden Mittel finanziert werden darf.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hierzu Folgendes:

Die Finanzierung des Stammkapitals aus von der Körperschaft zeitnah zu verwendenden Mittel ist zulässig, wenn die neue GmbH das zugeflossene Kapital zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet.